Sachbuch

Status
verfügbar

Zweigstelle
Stadtbibliothek Detmold
Abteilung:
3. OG / Recht & Wirtschaft
Autor:Scheriau, Karl Michael
Titel:Arbeitsverhältnis: Ist das noch normal?
Titelzusatz:prekäre Beschäftigung : geringfügige entlohnte Beschäftigung (bis 450 Euro), kurzfristige Beschäftigung, Midi-Jobs (Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro), Teilzeitarbeit, Arbeit auf Abruf, befristete Beschäftigung, unständige Beschäftigung, Rechte der
Reihe/Zeitschrift:(Reihe Arbeits- und Sozialrecht)
Verfasserangabe:Karl Michael Scheriau
Erschienen:6. aktualisierte und überarbeitete Auflage - Berlin : Autorenverlag K.M.Scheriau, 2017. - 198 Seiten - 21 cm x 14.8 cm, 275 g
ISBN13:978-3-937650-25-8
Standort:Recht
Schlagwort(e):Deutschland ; Geringfügige Beschäftigung ; Teilzeitbeschäftigung ; Befristeter Arbeitsvertrag ; Selbstständiger ; Arbeitnehmer ; Recht ; Arbeitsverhältnis ; Ratgeber ; Mini-Job
Annotation:- Geringfügig entlohnte Beschäftigung (bis 450 Euro im Monat) - Kurzfristige Beschäftigung - Midi-Jobs (Gleitzone zwischen 450 und 850 Euro im Monat) - Teilzeitarbeit - Arbeit auf Abruf - Befristete Beschäftigung - Unständige Beschäftigung - Rechte der Arbeitnehmer und des Betriebsrats Vor den einzelnen Themen wird erst einmal der Arbeitsvertrag mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorschriften, Verpflichtungen und Rechten als Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse behandelt. Anschließend wird auf den Komplex der geringfügigen Beschäftigungen eingegangen. Dieser unterscheidet sich nach geringfügig entlohnter und kurzfristiger Beschäftigung. Hierfür gibt es unterschiedliche sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Regelungen. Außerdem haben die zahlreichen Gesetzesänderungen der vergangenen 10 Jahre mehrere Übergangsregelungen erforderlich gemacht. Teilzeitbeschäftigung ist seit langem ein umfangreicher rechtlicher Komplex mit eigenständigen Regelungen. Auch geringfügige Beschäftigung ist nur eine von vielen Formen der Teilzeitarbeit, mit der Folge, dass sowohl die besonderen Regelungen der Geringfügigkeit wie auch des Teilzeitrechts auf diese Beschäftigungsform zutreffen. Arbeit auf Abruf ist eine zwar nicht ausschließlich, aber überwiegend bei Teilzeitbeschäftigten anzutreffende Sonderform. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten kommt die sogenannte Gleitzonenregelung zum Tragen. Wahrscheinlich die Hälfte aller Neueinstellungen wird inzwischen befristet. Hierfür gibt es eigenständige gesetzliche Regelungen. Diese greifen auch bei der zweiten Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung, den kurzfristigen Beschäftigungen. Daneben gibt es aber auch eine besondere Ausprägung der kurzfristigen Beschäftigung, die sogenannte unständige Beschäftigung. Eine früher typische Berufsgruppe, die Synchronsprecher, wird inzwischen wieder dazugezählt, nachdem sie auf Grund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zeitweilig zu den Selbständigen gerechnet wurden. Die...

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