Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie darüber informieren, dass offene Gebühren (Versäumnis-, Jahres- oder Benutzungsgebühren) bitte bis spätestens zum Quartalsende, in dem sie entstanden sind, zu bezahlen sind.
Auch kleinere Beträge (z.B. 1,50 €) sind, laut unserer Benutzungs- und Gebührenordnung, offene Forderungen, die Sie in bar oder mit Karte an unserem Kassenautomaten oder per Überweisung bezahlen können.
Auch bitten wir Sie darum, wenn sich Ihre Kontaktdaten geändert haben, uns dies mitzuteilen. Falls ein Brief, aufgrund von Umzug, nicht zugestellt werden kann, berechnen wir für die Adressermittlung eine zusätzliche Gebühr.
Ihr Team der Stadtbibliothek Detmold